Zweiradtechnik & Quadcenter Herbert Wilke Harburg
Zweiradtechnik & Quadcenter Herbert Wilke Harburg

 

 

 

Wissenswertes rund um Quad/ATV, Zweiräder, Technik und Regelungen

Abkürzungen zu Quads, ATVs und allgemeiner Fahrzeugtechnik

 

ABS: Antiblockiersystem. Blockierschutz bei einer Not- oder Panikbremsung. 1988 kamen die ersten Motorräder mit ABS auf den Markt. Pflicht bei Zweirädern ab 125 ccm.

 

CBS: Kombiniertes Bremssystem

 

CVT: Continuously Variable Transmission – stufenloses Automatikgetriebe

 

E4 = Schadstoffgruppe E 4 (berechtigt zur grünen Umweltplakette)

 

EFI = Electronic Fuel Injection, elektronisch geregelte Kraftstoff-Einspritzung.

 

EPS: Elektronische Servolenkung (electric Power Steering) 

 

IRS = independent rear suspension (Einzelradaufhängung)

 

 

OHC-(SOHC) Ventilsteuerung 

obenliegenden Nockenwelle ( (Single-) Overhead Camshaft). Diese Bauart hat den Vorteil, dass die Massenbeschleunigung klein bleibt.

 

DOHC-Ventilsteuerung 

(Double Overhead Camshaft) - zwei obenliegende Nockenwellen im Zylinderkopf, zur jeweiligen Steuerung der Ein- und Auslassventile. Die meisten Motorradmotoren sind ausschließlich mit DOHC-Steuerung ausgestattet höhere mögliche Drehzahlen und besserer Füllungsgrad 

 

 

 

Umrechnung der Leistung von kw in PS

1 kw (Kilowatt) = 1,35962 PS

Leistung mit 1,36 multiplizieren, um ein ungefähres Ergebnis zu erhalten

Motorroller sind Sonderbauarten von Motorrädern, die ohne Knieschluss gefahren werden. Der typische Motorroller, wie er in den 1950er-Jahren mit Vespa, Lambretta und ähnlichen bekannt wurde, hat zwischen Lenker und Sattel einen freien Durchstieg, das heißt im Kniebereich keine festen Fahrzeugteile wie Kraftstofftank und Motor, ein Bodenblech als Trittbrett statt Fußrasten und eine Verkleidung zum Schutz vor Verschmutzung.

Führerscheinklassen

A - Zweiräder

 

AM - 50 ccm Roller bzw Krafträder mit 50 ccm Hubraum

Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h

 

A1 - 125 ccm Leichtkrafträder - früher Klasse 1b

Kleinkrafträder und Leichtkrafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW (15 PS)

Seit 2020 können auch Autofahrer unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Motorräder der Klasse A1, also Leichtkrafträder bis 125 cm³ fahren. Dieses geht mit dem Führerschein B196.

Man muss mindestens fünf Jahre Auto-Erfahrung mitbringen und mindestens 25 Jahre alt sein. Dann kannst Du nach einer Schulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten á 90 Minuten auch Leichtkrafträder in Deutschland fahren - es ist weder eine theoretische noch praktische Prüfung erforderlich! Aber Achtung: B196 gilt nur in Deutschland

Und solltest Du Deinen Führerscheinklasse 2, 3 oder 4 vor dem 1.4.1980 absolviert haben, darfst Du ebenfalls Leichtkrafträder mit 125 ccm fahren - und das sogar im Ausland.

 

A2 - "Vorstufe" zum unbegrenzten Motorradführerschein

leistungsreduzierte Motorräder bis 35 kW (48 PS)

 

A - alle Motorräder ohne Begrenzung - entsprechend der alten Klasse 1

volle Motorradklasse (also Motorräder, die schneller als 45 km/h fahren)

 

 

B - Kraftfahrzeuge bis 3,5 to

 

B - der "normale" Autoführerschein, ehemals Klasse 3 

Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse

 

BF17 - begleitetes Fahren, also mit Beifahrer

Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
Mindestalter für Erlangung der Fahrerlaubnis: 17 Jahre


Schlüsselzahl B96

Kraftfahrzeuge und Anhänger, die zusammen ein zulässiges Gesamtgewicht von 3.500 bis 4.250 kg ergeben

 

Schlüsselzahl B196 - die Motorradergänzung zum Autoführerschein

Kraftfahrzeuge mit bis zu 3.500 kg zulässige Gesamtmasse sowie 125er-Leichtkrafträder auch mit Beiwagen


BE - der Anhänger-Führerschein

Fahrzeuge der Klasse B mit zusätzlichem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg bis 3.500 kg

 

 
Land- und Forstwirtschaft
 
L - Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h 
 

T - Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h (bbH) 

Quadbahn Bispingen
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